Sie verfügen über insgesamt 14 Stimmen, die Sie auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilen können. Einem Kandidaten können Sie dabei bis zu 3 Stimmen geben. Nicht genutzte Stimmen verfallen, bei zu vielen Stimmen ist der Wahlschein ungültig.
Die Unterlagen zur Briefwahl müssen beantragt werden. Die ist über folgende Wege möglich:
Nehmen Sie ihr Wahlrecht war.